Gerade wer
einen längeren Krankenhausaufenthalt durchlebt, hat parallel zu den
gesundheitlichen Herausforderungen mit zusätzlichen finanziellen Belastungen zu
kämpfen. Diese sind nicht nur durch den möglichen Berufs- und somit
Verdienstausfall begründet. Wer die Leistungen eines Krankenhauses in Anspruch
nimmt und ein Bett „belegt“, den bittet die Krankenkasse täglich zu einer
Zuzahlung. Doch damit bleibt es nicht aus, denn auch weitere Kosten entstehen
durch die Notwendigkeit der stationären Behandlung.
Diese sind zum Beispiel folgende:
Ausgaben für Verpflegung: Wenn es mal
etwas anderes sein darf, als Wasser, Tee und die Speisen aus der
Krankenhausküche, dann entstehen zusätzliche Ausgaben für Getränke und
Verpflegung.
Unterhaltungskosten: Für Fernsehen und WLAN fallen in dem meisten
Kliniken Gebühren an. Wer sein Handy auslassen möchte und auf das
Festnetztelefon zurückgreifen will, muss hierfür ebenso eine tägliche Gebühr
verrichten.
Transferkosten: An- und Abfahrten ins Krankenhaus, zum Beispiel eines
nahen Angehörigen, können Belastungen in der gemeinsamen Haushaltskasse
erzeugen.
Der Alltag außerhalb der Klinik geht weiter: Wer nicht auf die
Unterstützung von Angehörigen oder Freunden zurückgreifen kann, muss sich
möglicherweise um eine Kinderbetreuung bemühen.
Nicht anders verhält es sich mit Besitzern von
Haustieren, denn möglicherweise entstehen Kosten für eine Tierpension.
Hinzu kommt der Wunsch von vielen Menschen, ihren
stationären Aufenthalt durch weitere private Zusatzleistungen zu optimieren.
Diese sind u.a.:
Bei einem längeren Krankenhausaufenthalt können sich so die einzelnen Posten schnell zu einem erheblichen Betrag summieren. Doch selbst ein kürzerer Aufenthalt kann sich durch genannte Zusatzleistungen finanziell bemerkbar machen. Daher entscheiden sich immer mehr Menschen für eine Krankenhaustagegeldversicherung, welche die entstandenen Mehrkosten trägt
Wer sich bei einem Klinikaufenthalt
finanziell absichern will, schließt eine Krankenhaustagegeldversicherung ab.
Allerdings sind zuvor einige wichtige Fragen zu klären
Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Krankenhaustagegeldversicherung im
Überblick:
Die private Krankenzusatzversicherung zahlt einen zuvor vereinbarten Betrag (Tagessatz) aus, welcher für die Mehrausgaben durch fällige Krankenhauszuzahlungen verwendet werden kann.
Die Versicherung greift während des gesamten stationären Klinikaufenthalts. Versicherte können so die Krankenhauszuzahlungen decken.
Es wird immer dann gezahlt, wenn eine stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus aus medizinischen Gründen notwendig ist.
Bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen zahlen die Versicherung in der Regel keinen oder nur einen Anteil des Betrags aus. Die Leistungen werden vertraglich als „Kurtagegeld“ aufgeführt, sofern sie getragen werden.
Wenn ein Krankenhausaufenthalt aufgrund von Schwangerschaft oder einer Entbindung notwendig ist, greift die Krankenhaustagegeldversicherung. Zu beachten ist, dass es sich immer um einen medizinisch notwendigen und stationären Aufenthalt handeln muss. Teilstationäre, vorherige oder nachstationäre Behandlungen werden vom Versicherungsschutz nicht gedeckt.
Diese private Zusatzversicherung unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt und muss somit von keinem Versicherten in der Steuererklärung angegeben werden, unabhängig von den erhaltenen Leistungen.
Die Versicherungsbeiträge können in der Steuererklärung unter Sonderausgaben (außergewöhnliche Belastung) geltend gemacht werden. Die jeweiligen Prozentsätze variieren zwischen einem und sieben Prozent und sind von der Einkommenshöhe und des Familienstands abhängig (sogenannter zumutbarer Eigenanteil).
Fast alle namenhaften Versicherungsträger bieten eine Krankenhaustagegeldversicherung in ihrem Portfolio an. Im Bedarfsfall genügt der Nachweis über den stationären Aufenthalt, um das Krankenhaustagegeld zu erhalten. Bei einigen Versicherungsträgern ist eine Wartezeit zu beachten. Diese kann bis zu drei Monate betragen.
Wer eine Krankenhaustagegeldversicherung ohne Wartezeit beantragen möchte, sollte beachten, dass dadurch Mehrkosten entstehen können. Durch sogenannte Wartezeiten versuchen viele Versicherungsgesellschaften die Beiträge für die Versichertengemeinschaft geringer zu halten. Dadurch wird aber verhindert, dass direkt nach Vertragsbeginn Leistungen für die stationären Behandlungen geltend gemacht werden können, welche bereits vor Beginn der Versicherung absehbar waren.
Dennoch bieten einige Versicherungen Tarife ohne Wartezeiten an. Zu beachten ist, dass die Versicherungsbeiträge im Durchschnitt höher liegen als bei Angeboten mit Wartezeiten. Aus diesem Grund lohnt sich ein Versicherungsvergleich.
Im Unterschied zu dem Krankentagegeld, bezieht sich die Krankenhaustagegeldversicherung explizit auf die Dauer eines medizinisch notwendigen stationären Krankenhausaufenthalts. Das Krankentagegeld wiederum sichert den Verdienstausfall, der durch eine längere Krankheitsphase entstanden ist.
Ein Krankenhausaufenthalt kann sich finanziell bemerkbar machen, da jeder Versicherte seinen stationären Aufenthalt mit zehn Euro täglich „zuzahlt“. Die Zuzahlungen können rasch ansteigen, da so mancher stationäre Aufenthalt sich zeitlich deutlich mehr in die Länge ziehen kann, als möglicherweise zuvor absehbar gewesen ist. Zusätzlich zu einem eventuell hinzukommenden Verdienstausfall, kann dies zu einer weiteren Herausforderung führen.
Wer vorab eine Versicherung abgeschlossen hat, braucht sich hierüber keine Sorgen zu bereiten. Gerade vorerkrankten Menschen wird ein Versicherungsabschluss dringend empfohlen, da sie in der Regel häufiger von stationären Behandlungen betroffen sind.
Die Leistungen bleiben steuerfrei: Es wird ohne Abzüge ausgezahlt.
Unkomplizierte Handhabung: Für entstandene Kosten müssen keine besonderen Nachweise eingereicht
werden. Ein Beleg über die genaue Dauer des Aufenthalts im Krankenhaus genügt
aus.
Ohne Limit: Als
Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag der vormals vereinbarte Tagessatz als
Leistung ausbezahlt, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts.
Zur freien Verfügung: Die erhaltenen Beiträge können frei eingesetzt werden, ein
zweckgebundener Verwendungsnachweis wird von den Versicherten nicht verlangt.
Die Zuzahlungen zu einem stationären
Krankenhausaufenthalt sind gesetzlich geregelt und betragen pro Tag zehn Euro.
Die Krankenhaustageversicherung ist unabhängig vom Einkommen. Das daraus
zu beanspruchende Tagegeld wird mit dem Versicherungsträger individuell
vereinbart. Der Betrag liegt immer bei mindestens zehn Euro und kann maximal
150 Euro betragen.
In die Berechnung der genauen Beitragshöhe fließen folgende Faktoren ein:
Bei der
Behandlung von empfindlichen Stellen wie z. B. des Gesichts, der Lippen oder
der Genitalien sollte vorzugsweise keine kortisonhaltige Salbe verwendet
werden, da die Wirkung zu stark sein kann. Als Alternative kann eine Behandlung
mit Pimecrolimus oder Tacrolimus in Erwägung gezogen werden.
Auch diese Medikamente sind rezeptpflichtig. Somit ist vorab ein Besuch beim
Hautarzt zu empfehlen.