Nelken sind gegen
Viren, Bakterien und Pilze aufgrund eines Inhaltsstoffs mit dem Namen
"Eugenol" wirksam. Eugenol ist der Stoff, der Gewürznelken
ihren charakteristischen und intensiven Duft verleiht. Dass Gewürznelken eine
Wirkung gegen Krankheiten beziehungsweise die entstehenden Symptome haben, ist
schon seit Jahrhunderten bekannt – so wurden Nelken bei Krankheiten schon
eingesetzt, als die Menschen noch nicht wussten, dass Viren und Bakterien
überhaupt existieren.
Eugenol ist
aufgrund seiner zytotoxischen Wirkung gegen viele Krankheiten wirksam,
das heißt, es beschädigt die Zellen der Erreger und hemmt deren Vermehrung
im Körper, wodurch es auch Entzündungsprozesse abmildern kann. Zudem
wirkt Eugenol schmerzstillend und entfaltet dort, wo es direkt von den
Körperzellen aufgenommen wird, Effekte einer örtlichen Betäubung.
Besonders in der Zahnheilkunde ist Eugenol ein wirkungsvolles Mittel gegen
Zahnschmerzen und Entzündungen im Mundraum, wie zum Beispiel Parodontitis.
Da feststeht, dass Nelken gegen Viren wirken und eine
entzündungshemmende Wirkung besitzen, werden entsprechende Lösungen
inzwischen auch gehäuft gegen das Coronavirus eingesetzt.
Wenn Nelkenöl Anwendung findet, geschieht dies in der Zahnheilhunde oft in Form
einer Lösung, die oral eingenommen wird. Bei Halsschmerzen empfiehlt sich eine
Lösung zum Gurgeln.
Eine
italienische Studie aus dem Jahr 2021 konnte die Wirkung von Eugenol gegen
SARS-CoV-2 nachweisen. Es zeigte sich, dass der Stoff in der Lage ist, jene
Aktivitäten im Stoffwechsel des Virus zu hemmen, die für seine Replikation
(Vermehrung) notwendig sind.
Es konnte auch beobachtet werden, dass sich
Eugenol an das Spike-Protein anlagert und dadurch verhindert, dass das
Coronavirus menschliche Zellen infizieren kann.
Bei Versuchen mit Eugenol konnte nachgewiesen werden, dass auch bei einer
COVID-19-Erkrankung eine fiebersenkende Wirkung erzielt werden kann.
Weiterhin gibt es Hinweise darauf, dass der Duftstoff der Gewürznelke seine Wirkung
gegen eine COVID-bedingte Lungenentzündung entfalten kann und zugleich das Herz-Kreislauf-System
stabilisiert. Positive Effekte waren auch auf den Bewegungsapparat zu
beobachten, insbesondere hinsichtlich infektionsbedingter Muskel- und
Gelenkschmerzen.
Auch Quercetin hat eine Wirkung bei einer Corona Erkrankung, wie eine Studie
aus 2020 nachweisen konnte, die vom saudi-arabischen Gesundheitsministerium in
Auftrag gegeben wurde. Um einen positiven Effekt bei der Linderung von
COVID-Symptomen zu erzielen, ist jedoch bei Eugenol, im Vergleich zu Quercetin,
nur etwa ein Zehntel der Wirkstoffkonzentration erforderlich. Diese
Feststellung rückt das antivirale Potenzial des Eugenols gegen COVID-19
in den Vordergrund.
Extrakte aus Nelken können gegen
Haarausfall wirksam sein: Die Wirkung von Eugenol hat positive Effekte auf
die Kopfhaut und kann die Auswirkungen des COVID-bedingten Haarausfalls
lindern. Nelken sind für ihre Wirkung auf das Haarwachstum bekannt
und können dieses Wachstum einerseits fördern und andererseits die Wachstumszyklen
der Haare verlängern. Ursächlich dafür ist, dass Eugenol anti-androgene
Eigenschaften hat. Androgene sind solche Hormone, welche bei Männern, aber
auch bei Frauen, dazu beitragen, ihre Geschlechtsmerkmale zu entwickeln. Diese
Androgene sind in 95% aller Fälle ursächlich für Haarausfall. Eugenol
kann die Aktivität dieser Androgene vermindern und dadurch die Ausmaße des
Haarausfalls, auch nach einer Infektion, begrenzen.
Extrakte aus Nelken können das
Haarwachstum auch durch weitere Eigenschaften fördern:
Nelken können Krankheiten effektiv
abmildern. Diese Wirkung ist bereits seit Jahrhunderten bekannt und das
neuartige Coronavirus stellt keine Ausnahme dar. Auch was die Behandlung von
Long-COVID-Symptomen wie Haarausfall nach Corona betrifft, hat sich das Pflanzenextrakt als geeignet
erwiesen.
Gleichwohl ist zu bedenken, dass auch der wirksame Duftstoff der Nelken
eine Wirkung nur in begrenztem Ausmaß entfalten kann. Bei schweren Symptomen
ist deshalb weiterhin die Konsultation eines Arztes unerlässlich und auch
Quarantäne- und Hygienemaßnahmen sind unverändert einzuhalten.